Falls die Teilnahme Ihres Kindes für ihre Familie eine zu hohe finanziell Belastung darstellt gibt es unter anderen die Möglichkeit von Zuschüssen des Landesjugendplans:
Zuschüsse des LJP
Für finanziell schwache Familien gibt es die Möglichkeit Zuschuss aus dem Landesjugendplan zu beantragen. Falls Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II) nach SGB II erhalten sind sie generell zuschussberechtigt.
Falls nicht, prüfen Sie Ihre Berechtigung anhand nachfolgender Tabelle
Personen im Haushalt | Alleinerziehend | Ehepaar / Lebensgemeinschaft |
2 3 4 5 6 7 8 9 |
€ 1.689,- (1.589,-) € 1.992,- (1.873,-) € 2.294,- (2.157,-) € 2.597,- (2.441,-) € 2.899,- (2.725,-) € 3.202,- (3.009,-) € 3.505,- (3.293,-) € 3.807,- (3.577,-) |
€ 2.327,- (2.188,-) |
Personen bezieht sich auf alle im Haushalt lebenden Personen (Kinder und Erwachsene).
Das Bruttoeinkommen ist die Summe der durchschnittlichen monatlichen Einnahmen des Haushaltes ohne Kindergeld.
Die Zahlen in Klammern gelten für Beamte.
Für die Gewährung staatlicher Zuschüsse können wir keine Gewähr geben.
Der Zuschuss betrug im letzten Jahr 7,50 € pro Teilnehmer pro Tag. Die Auszahlung der Zuschüsse findet erst nach den Lagern statt. Sie müssen also trotzdem den vollen Teilnahmebetrag überweisen. Falls Ihnen das nicht möglich ist, sprechen Sie uns an.
Wenn Sie einen Zuschuss aus dem Landesjugendplan beantragen möchten, kreuzen Sie es auf dem Anmeldeformular an entsprechender Stelle an.